Wege zum Amt können wir Ihnen leider nicht abnehmen – aber wir können Ihnen mitteilen, wo Sie wann mit welchen Unterlagen in Wuppertal hin müssen:
Sie müssen ihr Baby beim Standesamt Wuppertal oder unter www.wuppertal.de anmelden.
Manche Kliniken bieten diesen Behördengang auch in ihrem Sekretariat an!
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Standesamt Stadt Wuppertal Johannes-Rau-Platz 1 42275 Wuppertal Telefon: 02 02 – 563 0 |
Standesamt Öffnungszeiten: Mo. – Do.: 8.00 – 12.00 Uhr Do.: 14.00 – 17.30 Uhr Fr.: nur nach telefonischer Terminvereinbarung |
Urkundenstelle Öffnungszeiten: Mo. – Fr.: 8.00 – 12.30 Uhr Do.: 14.00 – 17.30 Uhr jeden 1. Dienstag im Monat 7.30 – 14.00 Uhr |
Gleich in der ersten Woche nach der Geburt des Kindes.
Geburtsbescheinigung, Personalausweise von Mutter und Vater, Heiratsurkunde (oder eine beglaubigte Abschrift); bei nicht Verheirateten: Geburtsurkunde der Mutter, ggf. Vaterschaftsanerkennung
Es werden gebühren anfallen. Mehr unter www.wuppertal.de
Beim Einwohnermeldeamt www.wuppertal.de
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Einwohnermeldeamt Zentrale der Stadt Wuppertal Steinweg 20 Telefon: 02 02 – 563 75 75; 02 02 – 563 90 03 |
Öffnungszeiten: Mo. – Mi.: 7.30 – 14.00 Uhr Do.: 7.30 – 17.30 Uhr Fr.: 7.30 – 12.00 Uhr |
So früh wie möglich nach der Geburt des Kindes.
Personalausweis, Lohnsteuerkarte, Geburtsurkunde des Kindes, evtl. Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung.
Bei der zuständigen Elterngeldstelle, eine Liste findet man unter www.familien-wegweiser.de
Innerhalb der ersten drei Monate nach der Geburt des Kindes (Elterngeld wird rückwirkend nur drei Monate bezahlt)
Unterschriebener Antrag auf Elterngeld, Geburtsurkunde des Kindes, Bescheinigung der Krankenkasse über Mutterschaftsgeld, Bescheinigung des Arbeitgebers über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, Einkommenssteuererklärung bzw. Gehaltsabrechnung.
Bei der Familienkasse www.arbeitsagentur.de des zuständigen Arbeitsamtes
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Familienkasse Wuppertal Hünefeldstr. 10a 42285 Wuppertal Telefon: 0 18 01 – 54 63 37 |
Öffnungszeiten: Mo., Di., Do. und Fr.: 8.00 – 12.00 Uhr Mittwochs geschlossen |
So bald wie möglich (der Anspruch auf Kindergeld verjährt vier Jahre nach dem Jahr der Geburt des Kindes)
Ausgefüllter Antragsvordruck (erhältlich als PDF unter: www.familienkasse.de), Geburtsurkunde des Kindes
Beim Arbeitgeber.
Spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn der Elternzeit.
Schriftlicher formloser Antrag mit Angabe über die Dauer der Elternzeit.
Bei der Krankenkasse eines Elternteils – welche das ist, hängt vom Einkommen der Eltern und der Art der Versicherung (privat oder gesetzlich) ab
Schnellstmöglich nach der Geburt des Kindes.
Zunächst genügt ein Anruf bei der Krankenkasse, diese schickt dann ein Formular.
Später braucht man die Geburtsurkunde als Nachweis!
Beim Jugendamt www.wuppertal.de bzw. Standesamt (nur Vaterschaftsanerkennung).
Kinder, Jugend und Familie – Jugendamt
Neumarkt 10
42103 Wuppertal
Telefon: 02 02 – 563 0
Jederzeit vor oder nach der Geburt des Kindes möglich
Ausweise, Geburtsurkunden bzw. Abstammungsurkunden beider Elternteile, Mutterpass (vor der Geburt), Geburtsurkunde des Babys (nach der Geburt).