Früherkennung und Vorsorge im Kindesalter Ein Kind beim Aufwachsen zu begleiten, bringt neben Freude und Glück immer auch Unsicherheiten und Ängste mit sich. Die Früherkennungsuntersuchungen bieten Eltern einige Sicherheit und dem Kind die Chance, dass es bei möglichen Problemen frühzeitig Hilfe erhält.
Für die Früherkennungsuntersuchungen sind bestimmte Zeiträume vorgegeben:
U1 – nach der Geburt: |
die Neugeborenen-Erstuntersuchung |
U2 – 3. bis 10. Lebenstag: |
die erste kinderärztliche Grunduntersuchung |
U3 - 4. bis 5. Lebenswoche: |
Grundstein für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Kinderarztpraxis und Familie |
U4 – 3. bis 4. Lebensmonat: |
gleichzeitig auch erster Impftermin |
U5 – 6. bis 7. Lebensmonat: |
das Baby wird zusehends beweglicher |
U6 – 10. bis 12. Lebensmonat: |
Start ins Kleinkindalter |
U7 - 21. bis 24. Lebensmonat: |
aus dem Baby ist ein Kleinkind geworden |
U7a – 34. bis 36. Lebensmonat: |
vom Kleinkind zum Kindergartenkind |
U8 – 46. bis 48. Lebensmonat: |
auf dem Weg zum Vorschulkind |
U9 – 60. bis 64. Lebensmonat: |
bald geht’s in die Schule |
Weitere Informationen gibt es bei der:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Ostmerheimer Str. 220
51109 Köln
Telefon: 02 21 – 89 92 0
Dort gibt es Infobroschüren in verschiedenen Sprachen als Download.
Weitere Informationen zum Thema Kindergesundheit
Jeder sollte für sich oder seine Kinder verantwortlich entscheiden können, wogegen er sich oder seine Kinder impfen lassen möchte.
Auf der Internetseite www.impfen-info.de werden die Infektionskrankheiten beschrieben, gegen die in Deutschland eine Impfung durch die Ständige Impfkommission (STIKO) empfohlen wird.
Empfohlene Impfungen für Kinder werden in der Regel von den Krankenkassen gezahlt.
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